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DAS SCHWEIZER MAGAZIN FÜR NEUGIERIGE03. November 2026
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Welche Versicherungen brauchen Selbstständige?

6 Min. Lesezeit

Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, gewinnt Freiheit, trägt aber auch mehr Verantwortung. Die Frage „Welche Versicherungen brauchen Selbstständige?“ ist deshalb zentral: Es geht nicht nur um gesetzliche Pflichten, sondern auch um den Schutz des eigenen Einkommens, der Familie, des Betriebs und der beruflichen Existenz. In der Schweiz hängt der passende Versicherungsschutz stark von Branche, Rechtsform, Umsatz, Mitarbeitenden und persönlicher Lebenssituation ab.

Welche Versicherungen brauchen Selbstständige in der Schweiz wirklich?

Selbstständige sind nicht automatisch gleich versichert wie Angestellte. Während Arbeitnehmende viele Risiken über den Arbeitgeber absichern, müssen Einzelunternehmerinnen, Freelancer, Inhaber kleiner Betriebe oder freie Berater vieles selbst organisieren. Wichtig ist zuerst die Unterscheidung zwischen obligatorischen Versicherungen, freiwilligen Sozialversicherungen und betrieblichen Absicherungen.

Eine selbstständige Erwerbstätigkeit muss in der Regel von der Ausgleichskasse anerkannt werden. Diese Anerkennung ist wichtig, weil sie beeinflusst, wie Beiträge an die Sozialversicherungen abgerechnet werden. Wer hingegen eine GmbH oder AG führt und dort angestellt ist, gilt sozialversicherungsrechtlich meist als angestellte Person des eigenen Unternehmens. Daraus ergeben sich andere Pflichten.

Für die Beurteilung helfen drei einfache Fragen:

  • Was schreibt das Gesetz für meine Situation vor?
  • Welche Risiken könnten mein Einkommen oder meinen Betrieb ernsthaft gefährden?
  • Welche Schäden könnte ich bei Kundinnen, Kunden oder Dritten verursachen?

Nicht jede Versicherung ist für alle gleich wichtig. Eine selbstständige Grafikdesignerin hat andere Risiken als ein Handwerker, eine Therapeutin oder ein IT-Berater mit Zugriff auf Kundensysteme.

Gesetzlich wichtige Absicherungen

Krankenversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG ist in der Schweiz für alle Personen Pflicht, unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig oder nicht erwerbstätig sind. Sie deckt grundlegende medizinische Leistungen bei Krankheit ab. Für Selbstständige ist sie besonders wichtig, weil eine längere Erkrankung zusätzlich zum gesundheitlichen Problem schnell zu Einkommensausfällen führen kann.

Die Grundversicherung zahlt jedoch keinen Lohnersatz. Wer während Krankheit nicht arbeiten kann, erhält daraus also kein Einkommen. Darum ist die Krankenversicherung zwar unverzichtbar, aber allein kein vollständiger Schutz für Selbstständige.

AHV, IV und EO

Selbstständige müssen Beiträge an AHV, IV und EO leisten. Diese Sozialversicherungen sichern Alter, Invalidität und Erwerbsersatz in bestimmten Situationen ab. Die Beiträge werden direkt mit der Ausgleichskasse abgerechnet und richten sich grundsätzlich nach dem Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.

Wichtig ist, Einnahmen und Ausgaben sauber zu dokumentieren. Die Ausgleichskasse benötigt verlässliche Angaben, um Beiträge korrekt festzusetzen. Wer zusätzlich angestellt arbeitet, kann gleichzeitig angestelltes und selbstständiges Einkommen haben. Dann werden die Beiträge je nach Einkommensart unterschiedlich abgerechnet.

Unfallversicherung

Bei Angestellten ist die Unfallversicherung über den Arbeitgeber geregelt. Selbstständige müssen sich hingegen selbst um den Unfallschutz kümmern. Die Grundversicherung der Krankenkasse kann Unfallrisiken einschliessen, deckt aber keine Erwerbsausfälle ab. Je nach Tätigkeit ist eine freiwillige Unfallversicherung sinnvoll, besonders bei körperlicher Arbeit, häufigen Geschäftsreisen oder Arbeit mit Werkzeugen, Maschinen und Fahrzeugen.

Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss für diese eine obligatorische Unfallversicherung abschliessen. Diese Pflicht betrifft sowohl Berufs- als auch, je nach Pensum, Nichtberufsunfälle. Für den eigenen Schutz als selbstständige Person ist die Lösung individuell zu prüfen.

Einkommensschutz: Wenn Arbeit plötzlich nicht mehr möglich ist

Für viele Selbstständige ist die eigene Arbeitskraft das wichtigste Kapital. Fällt sie aus, laufen Miete, Krankenkassenprämien, Leasing, Software-Abos oder Geschäftskosten oft weiter. Deshalb verdienen Versicherungen für Erwerbsausfall besondere Aufmerksamkeit.

Krankentaggeldversicherung

Eine Krankentaggeldversicherung kann bei längerer Krankheit ein regelmässiges Ersatzeinkommen leisten. Sie ist für Selbstständige freiwillig, aber häufig sehr relevant. Die Leistungen, Wartefristen und versicherten Beträge können je nach Vertrag unterschiedlich ausgestaltet sein.

Eine längere Wartefrist senkt meist die Prämie, bedeutet aber, dass man die erste Zeit selbst finanzieren muss. Wer keine grossen Reserven hat, braucht möglicherweise eine kürzere Wartefrist. Wer ein finanzielles Polster besitzt, kann bewusst mehr Risiko selbst tragen.

Invaliditäts- und Vorsorgeschutz

Invalidität kann die berufliche Zukunft stark verändern. Die staatliche IV bietet eine Grundabsicherung, reicht aber je nach Lebensstandard, Familie und Verpflichtungen nicht immer aus. Selbstständige sollten deshalb prüfen, ob eine zusätzliche Erwerbsunfähigkeits- oder Invaliditätsversicherung sinnvoll ist.

Auch die berufliche Vorsorge spielt eine Rolle. Selbstständige ohne eigene AG oder GmbH sind nicht automatisch einer Pensionskasse angeschlossen. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig einer Vorsorgelösung anschliessen oder stärker über die gebundene Selbstvorsorge vorsorgen. Die Säule 3a ist für viele Selbstständige ein wichtiges Instrument, um privat fürs Alter vorzusorgen und gleichzeitig Vorsorgelücken zu reduzieren.

Betriebliche Versicherungen: Schutz vor Schäden und Forderungen

Neben persönlichen Risiken gibt es betriebliche Risiken. Diese entstehen durch Fehler, Sachschäden, Kundendaten, gemietete Räume oder eigene Ausrüstung. Welche Versicherungen brauchen Selbstständige? Die Antwort hängt hier besonders stark von der Tätigkeit ab.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört in vielen Berufen zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen. Sie kann greifen, wenn durch die berufliche Tätigkeit Personen- oder Sachschäden entstehen. Beispiele sind ein beschädigter Kundenboden, ein Sturz in Geschäftsräumen oder ein Schaden durch Montagearbeiten.

Für beratende, planende oder kreative Berufe kann eine Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht wichtig sein. Sie betrifft Schäden, die nicht unbedingt körperlich oder materiell sind, sondern finanzielle Nachteile verursachen. Das kann etwa bei Beratungsfehlern, Planungsfehlern oder fehlerhaften Dienstleistungen relevant werden.

Nützliche betriebliche Versicherungen können sein:

  • Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten
  • Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht bei Beratungs- und Planungsrisiken
  • Sachversicherung für Waren, Geräte, Werkzeuge, Mobiliar oder IT-Ausrüstung
  • Betriebsunterbruchversicherung, wenn ein Schaden den Betrieb vorübergehend lahmlegt
  • Cyberversicherung bei sensiblen Daten, Online-Shops oder digitaler Kundenzusammenarbeit
  • Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder Vermietern

Nicht jede Police ist notwendig. Entscheidend ist, welche Schäden realistisch auftreten können und welche davon existenzbedrohend wären.

Mitarbeitende, Fahrzeuge und spezielle Branchenrisiken

Sobald Selbstständige Mitarbeitende beschäftigen, steigen die Pflichten. Dann sind neben der Unfallversicherung auch weitere Sozialversicherungen und je nach Lohnhöhe berufliche Vorsorge relevant. Auch Lohnfortzahlung bei Krankheit, Familienzulagen und korrekte Abrechnungen müssen beachtet werden. Fehler können teuer werden, selbst wenn sie unbeabsichtigt passieren.

Geschäftsfahrzeuge sind ein weiteres Thema. Wer ein Auto, Lieferwagen oder Motorrad geschäftlich nutzt, braucht die gesetzlich vorgeschriebene Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Kasko, Insassenversicherung oder Zusatzdeckungen hängen vom Fahrzeugwert und der Nutzung ab. Bei Transporten von Werkzeug, Waren oder Kundeneigentum kann zusätzlicher Schutz sinnvoll sein.

Einige Branchen haben besondere Anforderungen. Im Gesundheitsbereich, bei Treuhanddienstleistungen, Architektur, Bau, Gastronomie oder IT können vertragliche Vorgaben, Berufsregeln oder Kundenerwartungen eine Rolle spielen. Manche Auftraggeber verlangen bestimmte Haftpflichtdeckungen, bevor sie einen Auftrag vergeben. Solche Anforderungen sollten nicht erst kurz vor Vertragsunterzeichnung geprüft werden.

So lässt sich der Versicherungsbedarf sinnvoll einordnen

Ein guter Überblick beginnt mit einer ehrlichen Risikoanalyse. Selbstständige sollten nicht einfach möglichst viele Versicherungen abschliessen, sondern Prioritäten setzen. Der wichtigste Massstab ist die finanzielle Tragweite eines Schadens.

Hilfreich ist eine Einteilung in drei Gruppen. Erstens gibt es obligatorische Versicherungen, die zwingend beachtet werden müssen. Zweitens gibt es Risiken, die den Lebensunterhalt gefährden, etwa Krankheit, Unfall oder Invalidität. Drittens gibt es betriebliche Risiken, die zu Forderungen, Reparaturkosten oder Ausfällen führen können.

Auch die private Situation zählt. Wer Kinder hat, eine Hypothek trägt oder vom eigenen Einkommen mehrere Personen unterstützt, braucht oft mehr Schutz als jemand mit tiefen Fixkosten und hohen Reserven. Gleichzeitig sollte der Versicherungsschutz regelmässig überprüft werden, etwa bei steigendem Umsatz, neuen Mitarbeitenden, einem Branchenwechsel oder grösseren Investitionen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Versicherungen sind für Selbstständige obligatorisch?

Obligatorisch sind insbesondere die Krankenversicherung sowie Beiträge an AHV, IV und EO. Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss zusätzliche Pflichten wie Unfallversicherung und je nach Situation berufliche Vorsorge beachten.

Brauchen Selbstständige eine Krankentaggeldversicherung?

Sie ist nicht obligatorisch, kann aber sehr wichtig sein. Bei längerer Krankheit ersetzt sie je nach Vertrag einen Teil des Einkommens und schützt vor finanziellen Engpässen.

Ist eine Betriebshaftpflicht für alle Selbstständigen nötig?

Nicht für alle, aber für viele sehr empfehlenswert. Besonders bei Kundenkontakt, handwerklicher Arbeit, gemieteten Räumen oder möglichen Sach- und Personenschäden kann sie entscheidend sein.

Sind Selbstständige gegen Arbeitslosigkeit versichert?

Für das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit besteht in der Regel kein Schutz durch die Arbeitslosenversicherung. Wer zusätzlich angestellt ist, kann für diesen Lohn anders versichert sein.

Wie oft sollte man den Versicherungsschutz überprüfen?

Eine jährliche Überprüfung ist sinnvoll, ebenso bei grösseren Veränderungen. Dazu gehören neue Mitarbeitende, höherer Umsatz, neue Dienstleistungen, teure Anschaffungen oder eine veränderte Familiensituation.